Finanzierung

Die Kosten für den Aufenthalt in einem Altersheim sind oft sehr hoch, und nicht jeder kann diese aus eigenen Mitteln finanzieren. Deshalb gibt es staatliche Unterstützung in Form von Ergänzungsleistungen (EL) und Hilfe zur Existenz (HE), die dabei helfen, die finanziellen Belastungen zu verringern.

Hilflosenentschädigung (HE)

Die Hilflosenentschädigung ist eine finanzielle Unterstützung für Personen, die im Alltag auf Hilfe angewiesen sind (z. B. beim Ankleiden, Essen, Körperpflege).

Wichtig: Sie wird unabhängig vom Einkommen oder Vermögen ausbezahlt.

Voraussetzungen

  • Die betagte Person lebt in der Schweiz.
  • Sie bezieht eine AHV-Rente.
  • Sie ist in leichter, mittlerer oder schwerer Weise hilflos, also auf regelmässige Hilfe Dritter angewiesen.
  • Die Hilflosigkeit besteht seit mindestens einem Jahr.
  • Auch eine betagte Person, die in einer Institution lebt, erhält (reduzierter Tarif) 

Antrag stellen – so geht’s

Wo einreichen?

Den Antrag kann bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde oder direkt bei der kantonalen Ausgleichskasse gestellt werden.
(SVA Information HE)

Was wird benötigt?

  • AHV-Rentenbescheid
  • ärztliches Zeugnis
  • Mietvertrag, Krankenkassenrechnung, evtl. Heimkostenabrechnung

Formulare gibt es online oder bei der AHV-Zweigstelle. SVA Anmeldungsformular HE

 Ablauf nach Antragstellung

  1. Einreichen des Antrags mit allen Unterlagen.
  2. Die AHV prüft die Hilflosigkeit (evtl. mit ärztlichem Gutachten oder Besuch).
  3. Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt.

Ergänzungsleistungen (EL)

Die Ergänzungsleistungen helfen, wenn die Rente (AHV oder IV) nicht reicht, um die minimalen Lebenskosten zu decken.

Hier wird das Einkommen und Vermögen berücksichtigt.

Voraussetzungen

  • Die Person bezieht eine AHV-Rente.
  • Sie lebt in der Schweiz.
  • Ihr Einkommen und Vermögen reicht nicht für den Lebensunterhalt.

Antrag stellen – so geht’s

Wo einreichen?

Der Antrag kann bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde oder direkt bei der kantonalen Ausgleichskasse gestellt werden. SVA Information EL

Was wird benötigt?

Für beide Leistungen:

  • AHV-Rentenbescheid
  • Angaben zu Einkommen, Vermögen und Ausgaben (für EL)
  • Mietvertrag, Krankenkassenrechnung, evtl. Heimkostenabrechnung

Formulare gibt es online oder bei der AHV-Zweigstelle. SVA Anmeldungsformular EL

Ablauf nach Antragstellung

  1. Einreichen des Antrags mit allen Unterlagen.
  2. Die Ausgleichskasse berechnet, ob und wie viel EL zusteht.
  3. Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt.

 Tipp: Unterstützung holen

Viele Gemeinden oder Pro Senectute bieten kostenlose Hilfe beim Ausfüllen der Formulare an.

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