Kosten Heimaufenthalt

Was kostet ein Heimaufenthalt im Ris?


Die Gesamtkosten Ihres Heimaufenthalts setzen sich aus den Leistungsbereichen «Pension», «Pflege» und «Betreuung» zusammen. Diese drei Kostenblöcke sind von unterschiedlichen Zahlern zu tragen: Bewohner/-innen, Krankenkasse und Gemeinde/Kanton.


Für eine individuelle Kostenabklärung in Abhängigkeit Ihrer finanziellen Situation und Ihres Pflegebedarfs kontaktieren Sie bitte unsere Aufnahmeberatung unter 044 711 94 11. Erfahren Sie mehr über die aktuelle Verfügbarkeit unserer freien Betten.

Pensionskosten

Die Hotellerie umfasst die Zimmerkosten (je nach Zimmertyp unterschiedlich) mit Vollpension (inkl. wöchentlicher Zimmerreinigung, Wäscheversorgung inkl. Bügeln). Die Pensionskosten sind durch die Bewohnerinnen und Bewohner zu bezahlen. Abhängig von Einkommen (AHV- und BVG-Rente) und Vermögen ist eine Mitfinanzierung durch Ergänzungsleistungen möglich. Bei Eintritt ins Ris ist ein einmaliges Depot von 7900 Franken zu leisten.

Pflegekosten

Der grösste Teil der Pflegekosten wird durch die Krankenkasse (ca. 1/3) und die öffentliche Hand (ca. 2/3) finanziert. Die Bewohnerinnen und Bewohner bezahlen einen Beitrag an die Pflegekosten, der maximal CHF 23 pro Tag beträgt.


Betreuungskosten

Diese Kosten umfassen Leistungen, welche weder der Pension noch der Pflege zugeordnet werden: Tagesgestaltung, Aktivierung, Angebote der Freizeitgestaltung, Veranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeiern, Sommerfeste), 24h-Präsenz von Mitarbeitenden, Umgang mit Ämtern und vieles mehr. Der Betreuungszuschlag beträgt zwischen 35 und 55 Franken pro Tag (abhängig von der Pflegestufe) und ist grundsätzlich durch die Bewohnerinnen und Bewohner zu finanzieren. Abhängig von Einkommen (AHV- und BVG-Rente) und Vermögen ist eine Mitfinanzierung durch Ergänzungsleistungen möglich.


Bewohnervertrag

Ihr Aufenthalt im Altersheim Im Ris ist in einem Bewohnervertrag geregelt. In diesem und den dazugehörigen Beilagen werden die Rechte und Pflichten der Bewohnerinnen und Bewohner geregelt sowie die Kosten für die verschiedenen Angebote und Dienstleistungen definiert. Vertragsbestandteile bilden folgende Dokumente: Bestimmung von verhandlungsberechtigten Personen, Patientenverfügung, Angebote und Preise, Regeln des Zusammenlebens, Allgemeine Vertragsbestimmungen.


Mehr erfahren ...PDF
• Bestimmung der vertretungsberechtigten Person Herunterladen
• Patientenverfügung Herunterladen
• Angebote und Preise ab 01.01.2024 Herunterladen
• Regeln des Zusammenlebens Herunterladen
• Zimmerplan Herunterladen
• Allgemeine Vertragsbestimmungen zum Bewohnervertrag Herunterladen
• Anmeldeformular Herunterladen
• Arztzeugnis Herunterladen
 

KONTAKT BOX

Altersheim Im Ris
Schwarzbächlistrasse 1, 8041 Zürich
Tel. 044 711 94 00
info@imris.ch, www.imris.ch


Anfahrtsplan (PDF)

KONTAKT


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