Die Gesamtkosten Ihres Heimaufenthalts setzen sich aus den Leistungsbereichen «Pension», «Pflege» und «Betreuung» zusammen. Diese drei Kostenblöcke sind von unterschiedlichen Zahlern zu tragen: Bewohner/-innen, Krankenkasse und Gemeinde/Kanton.
Für eine individuelle Kostenabklärung in Abhängigkeit Ihrer finanziellen Situation und Ihres Pflegebedarfs kontaktieren Sie bitte unsere Aufnahmeberatung unter 044 711 94 88. Erfahren Sie mehr über die aktuelle Verfügbarkeit unserer freien Betten.
Die Hotellerie umfasst die Zimmerkosten (je nach Zimmertyp unterschiedlich) mit Vollpension (inkl. wöchentlicher Zimmerreinigung, Wäscheversorgung inkl. Bügeln). Die Pensionskosten sind durch die Bewohnerinnen und Bewohner zu bezahlen. Abhängig von Einkommen (AHV- und BVG-Rente) und Vermögen ist eine Mitfinanzierung durch Ergänzungsleistungen möglich. Bei Eintritt ins Ris ist ein einmaliges Depot von 7900 Franken zu leisten.
Der grösste Teil der Pflegekosten wird durch die Krankenkasse (ca. 1/3) und die öffentliche Hand (ca. 2/3) finanziert. Die Bewohnerinnen und Bewohner bezahlen einen Beitrag an die Pflegekosten, der maximal CHF 23 pro Tag beträgt.
Diese Kosten umfassen Leistungen, welche weder der Pension noch der Pflege zugeordnet werden: Tagesgestaltung, Aktivierung, Angebote der Freizeitgestaltung, Veranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeiern, Sommerfeste), 24h-Präsenz von Mitarbeitenden, Umgang mit Ämtern und vieles mehr. Der Betreuungszuschlag beträgt zwischen 30 und 50 Franken pro Tag (abhängig von der Pflegestufe) und ist grundsätzlich durch die Bewohnerinnen und Bewohner zu finanzieren. Abhängig von Einkommen (AHV- und BVG-Rente) und Vermögen ist eine Mitfinanzierung durch Ergänzungsleistungen möglich.
Ihr Aufenthalt im Altersheim Im Ris ist in einem Bewohnervertrag geregelt. In diesem und den dazugehörigen Beilagen werden die Rechte und Pflichten der Bewohnerinnen und Bewohner geregelt sowie die Kosten für die verschiedenen Angebote und Dienstleistungen definiert. Vertragsbestandteile bilden folgende Dokumente: Bestimmung von verhandlungsberechtigten Personen, Patientenverfügung, Angebote und Preise, Regeln des Zusammenlebens, Allgemeine Vertragsbestimmungen.
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• Bestimmung der vertretungsberechtigten Person | Herunterladen |
• Patientenverfügung | Herunterladen |
• Angebote und Preise ab 01.01.2023 | Herunterladen |
• Regeln des Zusammenlebens | Herunterladen |
• Zimmerplan | Herunterladen |
• Allgemeine Vertragsbestimmungen zum Bewohnervertrag | Herunterladen |
• Anmeldeformular | Herunterladen |
• Arztzeugnis | Herunterladen |
Altersheim Im Ris
Schwarzbächlistrasse 1, 8041 Zürich
Tel. 044 711 94 00
info@imris.ch, www.imris.ch
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